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(15.07.2015)
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Im folgenden Artikel wollen wir unsere Überlegungen dazu teilen warum wir, vor mittlerweile mehreren Jahren, eine „Märchen- und Sagengruppe“ im Maßnahmenvollzug angeboten haben, wie diese bei den forensisch-psychiatrischen Patienten ankam und welche Schlüsse wir daraus zogen.

Kurz zur Erklärung: Maßnahmenvollzug bedeutet, dass Patienten, die ein Delikt begangen haben und zum Tatzeitpunkt eine psychiatrische Erkrankung hatten, nicht in eine reguläre Justizanstalt eingewiesen werden, sondern in den Maßnahmenvollzug. Dort erhalten sie eine ihrer psychiatrischen Erkrankung entsprechende multimodale Therapie und werden bei anhaltender Stabilisierung, nach Begutachtung vom Richter wieder entlassen.
Der Großteil der Patienten hat eine Diagnose aus dem schizophrenen Formenkreis und ist männlich. Die Deliktarten umfassen alle ein Strafausmaß von mindestens einem Jahr. Und decken ein Spektrum von gefährlicher Drohung, über unterschiedlich ausgeprägte Gewaltdelikte bis zu mehrfachem Mord ab.

Unsere Idee war folgende, basierend auf dem Buch Bruno Bettelheims „Kinder brauchen Märchen“ stellten wir die Überlegung an, ob nicht psychotische Patienten, in unserem Fall also solche mit Verurteilung wegen eines Deliktes durch Märchen zur psychischen Reifung angeregt werden könnten. Also eine Nachreifung forciert werden könnte.
Wenn man Kindheit als Psychose versteht und Psychose als Regression, dann wäre diese Überlegung doch nicht ganz fern....



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